1. Auf jeden Fall einen Menschen, eine Institution, einen Verein oder Verband suchen, deren Kompetenz in Sachen KSK bzw. KSVG nicht bloß aufs "Hörensagen" beschränkt ist und vor der Antragstellung Hilfe, Beratung und Betreuung in Anspruch nehmen.
2. Vorsicht geboten ist bei bestimmten "kommerziellen" Beratungsanbietern, die nicht nur teuer, also ihren Preis nicht wert sind, sondern oft auch die unbedingt notwenige individuelle Betreuung vermissen lassen oder oft versuchen, Versicherungen aufzuschwatzen, die niemand braucht. Auf kostenlose bzw. –günstige Nachbetreuung achten! Das erste Gespräch sollte immer kostenlos sein.
3. Vorsicht ist auch geboten bei "Ich habe gehört, dass …"-Sätzen oder "Gerüchten" in der Kulturszene. Es gibt kaum ein Thema, zu dem so viel Blödsinn herumgeistert wie über die KSK. Was für die eine vielleicht noch vor Jahren gegolten haben mag, muss noch lange nicht für einen anderen heute gelten, weil sich z.B. häufig die Rechtsprechung und auch mal die Gesetzgebung ändern.
4. Aus guten Gründen warnen wir auch davor, telefonisch Rat bei der KSK selbst zu suchen. Wenn die Auskünfte aus solch einem Telefont auch nicht falsch sein müssen, klingen sie doch oft irreführend bzw. verwirrend, weil SachbearbeiterInnen der KSK eine andere Sprache sprechen als Künstler. Und bei der neuen, "kundenfreundlich" wirkenden "Hotline" handelt es sich einfach um eine Verarsche; die, die da rangehen, haben in der Regel gar keine Ahnung!
5. Das Gleiche gilt auch für die "Ausfüllhinweise", die die KSK den Antragsunterlagen beifügt, die immerhin dreizehn Seiten lang und für Laien oft schwer verständlich sind (im Internet unter www.kuenstlersozialkasse.de). Eher mit Vorsicht zu genießen!
6. Wie auch immer die Antragstellung angegangen wird: Auf keinen Fall einschüchtern lassen! Das gilt vor allem, wenn eine heute obligatorische Nachfrage der KSK kommt, die jeden Mut nehmen kann oder sogar soll oder gar bei einem ablehnenden Bescheid. Auf jedem Fall Widerspruch – und zwar fristgerecht (vier Wochen bzw. einen Monat) – einlegen. Wiederum: Rat und Hilfe suchen!
7. In jeder Phase der Antragstellung auf telefonische Debatten mit der KSK verzichten! Erstens sind sie unverbindlich, zweitens könnte einem doch eine Information herausrutschen, die man lieber so nicht hätte geben sollen und drittens ist die KSK verpflichtet, alle sachlichen Belange schriftlich mitzuteilen.
8. Nicht nur in der Phase der Antragstellung, sondern auch sonst Post von KSK, Krankenkassen, Rentenversicherung und/oder Finanzamt sofort öffnen, nicht tage- oder wochenlang herumliegen lassen! Bei längerer Abwesenheit vom Wohnort für zuverlässige Nachsendung sorgen!
9. Wer ernsthaft den Schritt der Antragstellung unternehmen will, sofort schriftlich die Antragsunterlagen bei der KSK (Gökerstr. 14, 26384 Wilhelmshaven) anfordern (Meldung!) (lieber nicht per mail oder telefonisch!) und den Antrag spätestens drei Monate später stellen! Das kann eine Menge Geld sparen, z.B. bei zwischenzeitlich höheren Krankenkassenbeiträgen!
10. Mit dem Stellen des Antrags monatlich eine bestimmte Summe zurücklegen, da die Bearbeitung sehr lang dauert (drei bis sechs Monate), die Versicherung aber entweder mit dem Tag der Antragsstellung oder der Meldung (s. P. 9) beginnt. Der Mindestbeitrag liegt bei ca. 72 bis 80 € monatlich für alle Einkommen von 3.901 bis 5.040 € im Jahr.
[SPOTT Berlin bietet solche Beratungen auch für Berufe außerhalb des Theaters an. Die Bedingungen sind unter den Rufnummern bzw. der mail-Adresse auf der Startseite zu erfahren.]
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[Letzte Änderung: 6. März 2010]
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