Künstlersozialkasse (KSK)

      Mit den Jahren, in denen wir uns mit der Künstlersozialkasse (zunehmend) beschäftigen (mussten), hat sich ein leichtes Gefühl der Schizophrenie eingestellt. Flapsig formuliert lässt sich das beschreiben mit "Die einen wollen rein, die anderen wollen raus!".
      Die, die rein wollen, sind KünstlerInnen, die darauf angewiesen sind, um die Beiträge zur Renten-, Pflege- und Krankenversicherung überhaupt "stemmen" zu können, den KSK-Tarif bestätigt zu bekommen. Die Besonderheit des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) besteht darin, dass es ein Gesetz für Selbstständige ist. Selbstständige bzw. Freiberufler (wie z.B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) müssen sich in der Regel in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung entweder freiwillig in den gesetzlichen oder privat in privaten Versicherungen versichern und zahlen dafür natürlich entsprechende (hohe) Beiträge in Höhe von 100%.
      Da das KSVG geschaffen wurde, weil KünstlerInnen solche Beitragssätze selten aufbringen können, wurde mit dem Gesetz so eine Art Mischform mit der sozialversicherungsrechtlichen Situation bon abhängig Beschäftigten geschaffen. Sie zahlen, so die KSK die Versicherungspflicht nach dem KSVG festgestellt hat, je nach Höhe ihres Einkommens, dann nur 50% der Beiträge, die anderen 50% werden aufgebracht durch einen Bundeszuschuss (20%) und die von Vermarktern zu leistende Künstlersozialabgabe.
      Wichtig: Niemand ist in oder bei der KSK versichert! Die KSK ist eine Behörde, die diesen Sonderstatus prüft und feststellt, die Beiträge einzieht und an die jeweilige Krankenkasse der KünstlerInnen, die Pflege- und Rentenversicherungsträger weiter leitet, ergänzt um den 50prozentigen Zuschuss aus Bundesmitteln und Künstlersozialabgabe.
      "Verstörend" hieran ist, das, wie der Name schon sagt, die Versicherung nach dem KSVG eine Pflichtversicherung ist, die KSK aber natürlich (wieso eigentlich?) darauf achtet, dass sowohl die Bundeszuschüsse als auch die K&uuuml;nstlersozialabgaben möglichst niedrig zu halten sind. Diese Praxis hat seit einigen Jahren dazu geführt, dass Anträge zur Feststellung der Versicherungspflicht zu stellen mittlerweile schon eine ganz eigene Art von "Kunst" geworden ist.
      "In einem Artikel für "Korrespondenzen. Zeitschrift für Theaterpädagogik" habe ich am Beispiel kunstpädagogischer Berufe die Schwierigkeiten bestimmter Berufe mit der KSK angesprochen; der Artikel enthält auch allgemeine Hinweise im Umgang mit der KSK.
      "Es empfiehlt sich also auf jedem Fall, sich bei der Antragsstellen möglichst kompetent beraten zu lassen, auch wenn das in der Regel nicht kostenlos sein kann. Der Hauptgrund für das Scheitern von Anträgen liegt in einer Mischung aus Naivität und Vertrauensseligkeit: "Ich bin zweifelsfrei Künstler und schließlich sit die KSK ja für mich da. Die wird's schon richten!". Solche Beratungen bieten z.B. auch wir an.

      Die, die raus wollen bzw. erst gar nichts mit der KSK zu tun haben wollen, sind die so genannten "Vermarkter", "Verwerter" oder "Auftraggeber". Besonders seit der 3. Novelle des KSVG, die seit Juli 2007 in Kraft ist, merken selbst Unternehmen und Institutionen, die, und das gibt es tatsächlich, bisher noch nie etwas von der Künstlersozialabgabe gehört hatten bzw. glaubten, damit gar nichts zu tun zu haben, dass es fast unmöglich in Deutschland ist, den Greifarmen von Sozialversicherungsträgern zu entkommen. Seit die Deutsche Rentenversicherung Bund, die personell sehr viel besser ausgestattet ist als die kleine Vermarkterabteilung der Künstlersozialkasse, die Aufgabe hat, jährlich 20% aller in Frage kommenden Unternehmen und Institutionen zu prüfen, weiß man Finanzämter erst so richtig zu schätzen.
      Sozialversicherungsinstitutionen sind in der Tat einen ":Zahn schärfer" als die Finanzämter. Wir raten deshalb auch nicht zu Tricks und Verschleierungsversuchen, weil das eine Ordnungswidrigkeit mit (finanziell) erheblichen Sanktionen wäre, gegebenenfalls sogar strafrechtlich als Betrug bzw. Betrugsversuch geahndet werden könnte. Allerdings bietet das deutsche Sozialversicherungsrecht einen breiten Spielraum an Interpretationen und Differenzierungen und die Sozialversicherungsträger arbeiten offenkundig nach dem Motto: "Was wir nicht an Informationen liefern, kann man uns auch nicht als Lüge unterstellen".
      Wer sich nicht sicher ist, wie sie/er auf Anschreiben, Fragebögen etc. von diesen Institutionen zu reagieren hat, sollte sich unbedingt kompetent beraten lassen. Wir sind so unbescheiden, uns als eine solche Stelle zu betrachten.

      Wer weitere Informationen zur Künstlersozialversicherung benötigt, sollte sich als Antragsteller bzw. Versicherter auf unseren Links Versicherte bzw. als Vermarkter Vermarkter zumindest vorinformieren.


© by SPOTT Berlin e.V.   

[Letzte Änderung: 3. Juli 2008]

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